Berlin/Traunwalchen: Die Größe des Deutschen Bundestags ist ein Thema, auf das ich vielfach angesprochen und angeschrieben werde, so Peter Ramsauer in einer Presseaussendung.

Es steht eine Wahlrechtsreform an, die die Größe begrenzen soll. Die Zahl der Abgeordneten ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, während die Anzahl der Wahlkreise gleichgeblieben ist. Bei der Wahl 2002 gab es bei 299 Wahlkreisen 603 Bundestagsabgeordnete. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gab es immer noch 299 Wahlkreise, aber im Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die sogenannten „Überhangmandate“ neuerdings ausgeglichen werden müssen durch sogenannte „Ausgleichsmandate“. Genau diese höchstrichterliche Entscheidung hat den Aufblähungsmechanismus ausgelöst.

Als Wahlkreisabgeordneter setze ich mich dafür ein, so Ramsauer, dass demokratische Grundsätze gewahrt werden und direkt gewählt Abgeordnete weiterhin in Berlin vertreten sind. Wahlkreise bedeuten im Ergebnis mehr Bürgernähe, weil wir direkt gewählten Abgeordneten vor Ort präsent sind und unsere Wahlkreise durch und durch kennen. Die CSU und er selbst würden aus vollster Überzeugung für ein Wahlrecht eintreten, bei dem die Größe des Bundestages eine klare Höchstgrenze habe und aber Bürgernähe voll gewährleistet sei. Dafür darf aus seiner Überzeugung nicht bei der Zahl der Wahlkreise angesetzt werden, sondern die Listenmandadate müssen reduziert werden!