Peter Ramsauer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer
Land- und Forstwirtschaft bleibt aufgrund Sondersituation unberührt
Ramsauer begrüßt, dass bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Bewertung bei der Land- und Forstwirtschaft bleiben wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die jetzige Regelung der Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt.
Es beanstandet die Überdehnung des Hauptfeststellungszeitraumes, also die fehlende Fortschreibung der Bewertung von Grundstücken. Dem Gesetzgeber wird eine Frist zur Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt.
Unter keinen Umständen darf aber die wie auch immer geartete Neuregelung zu unzumutbaren Belastungen von Eigenheimbesitzern werden, so Ramsauer.