Peter Ramsauer: Nein zum Ampel-Wahlrecht

Berlin/Traunwalchen: Das von der Ampel-Regierung im Deutschen Bundestag beschlossene neue Bundestagswahlrecht ist ein Angriff auf die Demokratie, so Bundesminister a. D. Peter Ramsauer. Nach seiner Meinung müssen Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Wahlkreis mit den meisten Stimmen gewinnen, auch in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Vorschlag der Union für ein neues Wahlrecht hätte die Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete reduziert und sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis in jedem Fall in den Deutschen Bundestag einziehen.

Sicher ist, dass die Ampel-Koalition ein Wahlrecht zu ihrem Vorteil und gegen das Prinzip des Wahlkreisabgeordneten beschlossen hat.  Auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist für Ramsauer verfassungsfeindlich. Demnach erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5 % der Stimmen erreicht. Dies wertet Ramsauer auch auf einen Angriff auf die CSU in Bayern. Denn selbst, wenn alle Wahlkreise direkt gewonnen würden, die 5 % bundesweit aber knapp verfehlt, flöge die Partei komplett aus dem Deutschen Bundestag.So muss unbedingt gegen das Ampel-Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.