Zum Jahreswechsel Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Bundesminister a. D. Peter Ramsauer strikt dagegen
Berlin/Traunwalchen: Eine große Anzahl an Telefonanrufen, eMails und Schreiben erreichen derzeit Bundesminister a. D. Peter Ramsauer zur Änderung der Immobilienbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Ohne Anpassung der Freibeträge käme es zu einer massiven Steuererhöhung, so viele Betroffene. Zum Jahreswechsel soll die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Wohngebäude durch die Neubewertung um 20 bis 30 Prozent steigen. Derzeit würden sogar Notare oftmals keine Termine mehr vergeben, weil sie überrannt würden. Viele wollen noch in diesem Jahr ihre Häuser und Grundstücke an die Kinder übergeben, um später horrende Summen an Erbschaftssteuern zu vermeiden.
Peter Ramsauer spricht sich grundsätzlich für eine regional gestaffelte Erbschaftsteuer aus, deren Höhe die Länder selbst festlegen soll. Das wäre auch sinnvoll, weil die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zustehen. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 soll der Wert von Immobilien im Erbschafts- und Schenkungsfall neu berechnet werden. Derzeit liegt der Freibetrag pro Kind bei 400.000 Euro, im Fall von Eheleuten bei 500.000 Euro. Auch bei uns im Berchtesgadener Land und im Landkreis Traunstein wird die Erbschaftsteuer wegen der Neubewertung drastisch steigen. Die CSU-Landesgruppe habe nun in einem Antrag im Deutschen Bundestag eine deutliche Erhöhung der Freibeträge im Erb- und Schenkungsfall von Immobilien vorgeschlagen, um keine Steuererhöhung entstehen zu lassen.